Kontakt: 05021 9083 470 | Bismarckstr. 7, 31582 Nienburg
Das Haus "Luise" ist ein neues Angebot der stationären Wohnungslosenhilfe des Vereins Herberge zur Heimat. Speziell für wohnungslose Frauen konzipiert, bietet das Haus 10 Plätze, in einem vollstationären Rahmen.
Das Haus besteht aus drei Etagen, einem Keller sowie einem eigenen Garten. Die Unterbringung erfolgt in Einzelzimmern über zwei Etagen, inkl. einer barrierearmen Wohnmöglichkeit im Erdgeschoss. Die Sanitärräume sind gemeinschaftlich nutzbar. Jedes Zimmer verfügt über einen eigenen Kühlschrank, Fernseher und Internetzugang. Des Weiteren gibt es eine Gemeinschaftsküche und einen Essbereich mit einem Balkon.
Die Verpflegung findet im Rahmen der Teil- oder Vollverpflegung statt. Durch die gute Anbindung zum Haupthaus erfolgt die grundständige Versorgung durch die dort vorhandene hauseigene Küche.
Die Begleitung und Unterstützung der Bewohnerinnen wird durch ein Team aus Sozialarbeit, Hauswirtschaft und Reinigung übernommen. Das Team besteht ausschließlich aus weiblichen (Fach-)Personal. Die Frauen werden von Sozialarbeiterinnen beraten und unterstützt, die die Lebenssituation kennen, sich mit frauenspezifischen Arbeitsansätzen beschäftigt haben, diese in ihrer Tätigkeit umsetzen und parteilich für die Interessen der Frauen eintreten.
Das Haus Luise bietet individuelle Hilfe für wohnungslose Frauen aller Altersgruppen (ab Volljährigkeit). Oftmals erfolgt eine Unterbringung nach Haftentlassung oder nach Entlassung einer Einrichtung des Gesundheitssystems. In den meisten Fällen haben die betroffenen Frauen eine Suchtproblematik, leiden unter weiteren nachteiligen sowie prekären Lebensumständen und verfügen über keine eigene, sichere Unterkunft. Sie kommen in Notunterkünften oder bei Be-kannten unter und leben in ungesicherten wirtschaftlichen Verhältnissen. Gemischtgeschlechtliche Gemeinschaftsunterkünfte sind oftmals eine nicht akzeptable Hürde für wohnungslose Frauen. Die Lebensumstände der Frauen sind meist von unterschiedlichen Gewaltformen geprägt. Neben den klassischen Problemlagen wohnungsloser Menschen (Sucht, fehlende soziale Teilhabe sowie fehlende tragfähige und soziale Beziehungen, problematische Familienverhältnisse, Ausgrenzung, Mittellosigkeit, fehlende Zugänge zum Gesundheitssystem und den individuellen Persönlichkeitsrechten) müssen gerade die spezifischen Bedarfe von wohnungslosen Frauen in der Arbeit im Vordergrund stehen.
Der Schwerpunkt unserer Arbeit liegt zu Beginn darin, die Primärversorgung sicher zu stellen. Die Bewohnerinnen sollen die Möglichkeit eines geschützten Rahmens der Einrichtung erfahren, zur Ruhe kommen und sich neu orientieren zu können. In einem Aufnahmegespräch können erste Fragen sowie Anliegen aller Beteiligten geklärt werden. Zusätzlich werden alle not-wendigen Informationen der Einrichtungen mit der Bewohnerin besprochen. Nach der Orientierungsphase geht es darum, gemeinsam die längerfristige Zusammenarbeit zu planen. Es er-folgt eine Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen zur Aufnahme gem. §§ 67 ff. SGB XII und der Feststellung eines weiteren Hilfebedarfs.
Die rechtlich bestimmten Ziele und Inhalte sowie der Umfang der Hilfegewährung ist wie folgt beschrieben:
• Hilfen bei der Abwendung, Beseitigung, Milderung der besonderen sozialen Schwierigkeiten oder Verhütung ihrer Verschlimmerung
• Beratung und persönliche Unterstützung
• Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung
• Ausbildung, Erlangung und Sicherung eines Arbeitsplatzes
• Hilfen zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung sozialer Beziehungen und zur Gestaltung des Alltags
Das oberste Ziel der Hilfe ist die dauerhafte Verbesserung der Lebenssituation der Bewohnerinnen. Hinzu kommt die Befähigung, wieder eigenständig, eigenverantwortlich und unabhängig von fremder Hilfe am Leben der Gemeinschaft teilnehmen zu können.
Hierzu bietet der Sozialdienst den Bewohnerinnen eine individuelle Beratung und Unterstützung zur Überwindung der bestehenden besonderen sozialen Schwierigkeiten an. Den Bewohnerinnen wird somit ermöglicht, ihr Leben nach entsprechenden Bedürfnissen, Wünschen und Fähigkeiten selbst zu gestalten und selbstverantwortlich organisieren zu können.
Im Mittelpunkt stehen die Problemlagen sowie die individuellen Hilfeziele der einzelnen Bewohnerinnen. Unsere Arbeit orientiert sich überwiegend an der Methode des Case Managements, um bedarfsentsprechend und einzelfallbezogen die benötigte Unterstützung, Behandlung, Begleitung, Versorgung und Förderung von Menschen angemessen zu bewerkstelligen.
Das Grundleistungsangebot sieht wie folgt aus:
HERBERGE
Bahnhofstraße 20
31582 Nienburg
Fon 05021 9083 440
Fax 05021 9083 448
Mail info@herberge-nienburg.de
Web www.herberge-nienburg.de
Öffnungszeiten:
8.00 - 22.00 Uhr (Aufnahme möglich)
Sozialdienst:
Montag- Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 8:00 - 14.00 Uhr
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Bahnhofstraße 20
31582 Nienburg
Fon 05021 9083 440
Fax 05021 9083 448
Mail info@herberge-nienburg.de
Web www.herberge-nienburg.de
Öffnungszeiten:
8.00 - 22.00 Uhr (Aufnahme möglich)
Sozialdienst:
Montag- Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 8:00 - 14.00 Uhr
vCard & QR-Code >>
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